Bereicherungsabsicht Definition – Was ist eine Bereicherungsabsicht?
Die Bereicherungsabsicht beschreibt im deutschen Strafrecht ein zielgerichtetes Streben nach einem wirtschaftlichen Vorteil. Nach Rengier, Strafrecht Besonderer Teil I, 22. Auflage 2020, richtet sich dieses Streben auf eine Mehrung des Vermögens. Entscheidend ist daher das innere Ziel der handelnden Person. Der angestrebte Vorteil muss nicht zwingend bei ihr selbst liegen. Sie kann auch einen Dritten
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